Keine Grunderwerbssteuer
Beim Kauf eines Grundstücks werden im Regelfall für den Käufer Grunderwerbssteuern fällig. Steht nun auf dem Grundstück ein Gebäude, so wird auch der Kaufpreis dieses Gebäudes mit einer Grunderwerbssteuer belegt. Wie stellt sich nun die Situation bzgl. der fälligen Grunderwerbssteuer dar, wenn auf dem Grundstück Bäume stehen, die später verkauft werden, wie dies zum Beispiel in Baumschulen, forstlich genutzten Pflanzungen oder in Weihnachtsbaumkulturen üblich ist?
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